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Der Schwerpunkt auf diesem Gebiet liegt im privaten Versicherungsvertragsrecht. Hierzu zählen Fragen im Zusammenhang mit der Ablehnung des Versicherungsschutzes durch den Versicherer, z.B. in der Lebens- und Berufsunfähigkeits(zusatz)versicherung (BUV/BUZ) und der Unfallversicherung.
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Durch den Umbau der Sozialsysteme ist vor allem die BUV/BUZ vermehrt in den Fokus der Öffentlichkeit geraten.
Obwohl sich z.B. die allgemeine Definition des Begriffs der Berufsunfähigkeit in den Versicherungsbedingungen der Versicherer recht einfach anhört, gibt es zahlreiche Einzelfragen, die immer wieder zu Streitigkeiten zwischen dem Versicherungsnehmer und seiner Versicherung führen. Konfliktpunkte können z.B. sein:
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Berufsunfähigkeit oder nur Arbeitsunfähigkeit
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versicherte Erwerbsunfähigkeit statt versicherter Berufsunfähigkeit
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Sonderfall der Berufsunfähigkeit von Selbständigen
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Verletzung vorvertraglicher Anzeigepflichten
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Rücktritt und/oder Anfechtung des Vertrages durch den Versicherer
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Berufsunfähigkeit bei vereinbarter Beamtenklausel
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Verweisung eines Beamten auf eine Innendienstverwendung
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Verweisung auf konkrete Verweisungsberufe, abstrakte Verweisung
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Berufung des Versicherers auf Ausschlussklauseln
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Bonussystem
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Höhe der versicherten Leistung
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Überschüsse/ Überschusssysteme
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Nachprüfungsrecht des Versicherers über das Fortbestehen der Berufsunfähigkeit
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Häufiger Streitpunkt bei Lebensversicherungen ist das Leistungsverweigerungsrecht des Versicherers nach Rücktritt und/oder Anfechtung wegen der Verletzung vorvertraglicher Anzeigepflichten des Versicherungsnehmers. Im Zusammenhang mit der Herbeiführung des Versicherungsfalles kann auch die Selbsttötungsproblematik eine Rolle spielen oder die Versicherung beruft sich auf einen Risikoausschluss, der sich aus ihren Versicherungsbedingungen ergibt.
In der Unfallversicherung stehen häufig Fragen im Zusammenhang mit
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dem Begriff des bedingungsgemäßen Unfalls (Unfallbedingtheit der Invalidität),
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den formellen Anspruchsvoraussetzungen (z.B. Eintritt der Invalidität innerhalb eines Jahres nach dem Unfall, der ärztlichen Feststellung innerhalb von weiteren drei Monaten),
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der Bemessung des Umfangs der Invalidität, |
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der Vorinvalidität |
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der Berufung des Versicherers auf Tatbestände, die vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind, |
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den Aufklärungsobliegenheiten der Versicherungsnehmer |
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der ärztlichen Neubemessung der Invalidität
im Vordergrund.
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Weitere Sachbereiche des privaten Versicherungsvertragsrechts sind u.a. die Kraftfahrtversicherung, die Hausratsversicherung, die Feuerversicherung, die Einbruchdiebstahl- und Raubversicherung, die Reisegepäckversicherung, die Reiserücktrittskosten-Versicherung, die private Haftpflichtversicherung und die Krankenversicherung.
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Der Schwerpunkt meiner verkehrsrechtlichen Tätigkeit liegt in der zivilrechtlichen Unfallregulierung. Dies umfasst die Regulierung der Sach- und Personenschäden.
Ich regele für meine Mandanten alle sich nach einem Verkehrsunfall ergebenen diesbezüglichen Fragen, führe hierzu die Korrespondenz mit der gegnerischen Versicherung und sorge im Falle des Scheiterns außergerichtlicher Verhandlungen für die notwendige gerichtliche Geltendmachung der Ansprüche.
Problemkreise sind z. B.
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allgemein verzögerliche Bearbeitung/Regulierung durch die gegnerische Versicherung |
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Regulierung nur nach Haftungsquote, obwohl die Sach- und Rechtslage eindeutig ist |
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Mehrkosten wegen mangelhafter Reparatur |
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Fiktive Abrechnung bei wirtschaftlichen Totalschaden |
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Einwand der Verletzung der Schadensminderungspflicht |
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Pauschalierter Nutzungsausfallschaden |
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Mietwagenkosten
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Schmerzensgeldberechnung |
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Erwerbsschaden, u.a. Haushaltsführungsschaden
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Meine arbeitsrechtliche Tätigkeit erstreckt sich auf die Beratung von Arbeitnehmern und Arbeitgebern, schwerpunktmäßig im Bereich des Individualarbeitsrechts.
Kernbereiche sind:
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Fragen im Zusammenhang mit Lohn und Gehalt, Gewährung von Urlaub oder Urlaubsabgeltung |
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Kündigungsschutzklagen nach verhaltens- personen- oder betriebsbedingten Kündigungen |
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Änderungskündigungen |
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spezielle Probleme im Zusammenhang mit einem Aufhebungsvertrag |
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Anspruch auf Erteilung einfacher oder qualifizierter Arbeitszeugnisse
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In meiner Kanzlei betreue ich Mandanten gerne auch bei Vertragsstreitigkeiten (u.a. bei Kaufverträgen, bei Verträgen im privaten und gewerblichen Mietrecht, bei Darlehensverträgen) sowie bei der Geltendmachung und Durchsetzung von Geldforderungen.
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