ProfilPhilosophieRechtsgebieteKontaktImpressumLinks VersicherungsrechtVerkehrsrechtArbeitsrechtAllgemeines Zivilrecht





Der Schwerpunkt auf diesem Gebiet liegt im privaten Versicherungsvertragsrecht. Hierzu zählen Fragen im Zusammenhang mit der Ablehnung des Versicherungsschutzes durch den Versicherer, z.B. in der Lebens- und Berufsunfähigkeits(zusatz)versicherung (BUV/BUZ) und der Unfallversicherung.

Durch den Umbau der Sozialsysteme ist vor allem die BUV/BUZ vermehrt in den Fokus der Öffentlichkeit geraten.
Obwohl sich z.B. die allgemeine Definition des Begriffs der „Berufsunfähigkeit“ in den Versicherungsbedingungen der Versicherer recht einfach anhört, gibt es zahlreiche Einzelfragen, die immer wieder zu Streitigkeiten zwischen dem Versicherungsnehmer und „seiner“ Versicherung führen. Konfliktpunkte können z.B. sein:

Berufsunfähigkeit oder „nur“ Arbeitsunfähigkeit
versicherte Erwerbsunfähigkeit statt versicherter Berufsunfähigkeit
Sonderfall der Berufsunfähigkeit von Selbständigen
Verletzung vorvertraglicher Anzeigepflichten
Rücktritt und/oder Anfechtung des Vertrages durch den Versicherer
Berufsunfähigkeit bei vereinbarter Beamtenklausel
Verweisung eines Beamten auf eine Innendienstverwendung
Verweisung auf konkrete Verweisungsberufe, abstrakte Verweisung
Berufung des Versicherers auf Ausschlussklauseln
Bonussystem
Höhe der versicherten Leistung
Überschüsse/ Überschusssysteme
Nachprüfungsrecht des Versicherers über das Fortbestehen der Berufsunfähigkeit



Häufiger Streitpunkt bei Lebensversicherungen ist das Leistungsverweigerungsrecht des Versicherers nach Rücktritt und/oder Anfechtung wegen der Verletzung vorvertraglicher Anzeigepflichten des Versicherungsnehmers. Im Zusammenhang mit der Herbeiführung des Versicherungsfalles kann auch die Selbsttötungsproblematik eine Rolle spielen oder die Versicherung beruft sich auf einen Risikoausschluss, der sich aus ihren Versicherungsbedingungen ergibt.

In der
Unfallversicherung stehen häufig Fragen im Zusammenhang mit

dem Begriff des „bedingungsgemäßen Unfalls“ (Unfallbedingtheit der Invalidität),
den formellen Anspruchsvoraussetzungen (z.B. Eintritt der Invalidität innerhalb eines Jahres nach dem Unfall, der ärztlichen Feststellung innerhalb von weiteren drei Monaten),
der Bemessung des Umfangs der Invalidität,
der Vorinvalidität
der Berufung des Versicherers auf Tatbestände, die vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind,
den Aufklärungsobliegenheiten der Versicherungsnehmer
der ärztlichen Neubemessung der Invalidität

im Vordergrund.

Weitere Sachbereiche des privaten Versicherungsvertragsrechts sind u.a. die Kraftfahrtversicherung, die Hausratsversicherung, die Feuerversicherung, die Einbruchdiebstahl- und Raubversicherung, die Reisegepäckversicherung, die Reiserücktrittskosten-Versicherung, die private Haftpflichtversicherung und die Krankenversicherung.





Der Schwerpunkt meiner verkehrsrechtlichen Tätigkeit liegt in der zivilrechtlichen Unfallregulierung. Dies umfasst die Regulierung der Sach- und Personenschäden.
Ich regele für meine Mandanten alle sich nach einem Verkehrsunfall ergebenen diesbezüglichen Fragen, führe hierzu die Korrespondenz mit der gegnerischen Versicherung und sorge im Falle des Scheiterns außergerichtlicher Verhandlungen für die notwendige gerichtliche Geltendmachung der Ansprüche.

Problemkreise sind z. B.

allgemein verzögerliche Bearbeitung/Regulierung durch die gegnerische Versicherung
Regulierung nur nach Haftungsquote, obwohl die Sach- und Rechtslage eindeutig ist
Mehrkosten wegen mangelhafter Reparatur
Fiktive Abrechnung bei wirtschaftlichen Totalschaden
Einwand der Verletzung der Schadensminderungspflicht
Pauschalierter Nutzungsausfallschaden
Mietwagenkosten
Schmerzensgeldberechnung
Erwerbsschaden, u.a. Haushaltsführungsschaden





Meine arbeitsrechtliche Tätigkeit erstreckt sich auf die Beratung von Arbeitnehmern und Arbeitgebern, schwerpunktmäßig im Bereich des Individualarbeitsrechts.

Kernbereiche sind:
Fragen im Zusammenhang mit Lohn und Gehalt, Gewährung von Urlaub oder Urlaubsabgeltung
Kündigungsschutzklagen nach verhaltens- personen- oder betriebsbedingten Kündigungen
Änderungskündigungen
spezielle Probleme im Zusammenhang mit einem Aufhebungsvertrag
Anspruch auf Erteilung einfacher oder qualifizierter Arbeitszeugnisse





In meiner Kanzlei betreue ich Mandanten gerne auch bei Vertragsstreitigkeiten (u.a. bei Kaufverträgen, bei Verträgen im privaten und gewerblichen Mietrecht, bei Darlehensverträgen) sowie bei der Geltendmachung und Durchsetzung von Geldforderungen.